Steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen beschlossen |
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Am 16.6.2016 bestätigte die Europäische Kommission, dass der Umweltbonus beihilferechtlich unbedenklich ist und ohne Einschränkung umgesetzt werden kann. Nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger können seit dem 2.7.2016 Anträge gestellt werden. Bitte beachten Sie! Die Anträge können ausschließlich elektronisch gestellt werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird das Online-Portal für die Antragstellung rechtzeitig auf der Internetseite http://www.bafa.de freischalten. Vorher gestellte oder per Post eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet. Die Förderung gilt rückwirkend für Kauf- oder Leasingverträge, die ab dem 18.5.2016 abgeschlossen wurden und die Bedingungen der Förderrichtlinie erfüllen. |
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