Neue Grenzen für den sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand bei Gebäuden |
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Die EStR 2003 heben die bisherige Obergrenze von 2.100 Euro bis zu der auf Antrag Herstellungsaufwand nicht abzuschreiben ist, sondern aus Vereinfachungsgründen als sofort voll abziehbarer Erhaltungsaufwand behandelt werden kann auf 4.000 Euro zu Gunsten der Steuerpflichtigen an. |
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