Rationalisierungsmaßnahmen kein Ablehnungsgrund für Teilzeitbegehren in Elternzeit |
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Sollen im Rahmen von Rationierungsmaßnahmen Arbeitsplätze ganz oder teilweise abgebaut werden, muss der Arbeitgeber Änderungs- bzw. Beendigungskündigungen aussprechen. So sind Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit befinden, nicht verpflichtet, Arbeitgeberentscheidungen zu Rationalisierungsmaßnahmen sozial "abzufedern", indem sie während der Elternzeit auf eine Teilzeittätigkeit verzichten. |
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