Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Kapitalanlegers |
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Bei der Bestimmung des Mittelpunkts der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit ist auch hier auf die gesamte der Erzielung von Einkünften dienende Tätigkeit des Steuerpflichtigen abzustellen. Anmerkung: Auch der Kapitalanleger und Vermieter kann seine raumunabhängigen, erwerbsbedingten Kosten für die Einrichtungsgegenstände des Arbeitszimmers absetzen. |
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. |