Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen bei vermieteten Gebäuden |
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Als anschaffungsnahe Aufwendungen gelten solche Aufwendungen, die im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb eines Gebäudes (in der Regel innerhalb von drei Jahren) angefallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind, d. h. mehr als 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes betragen. Der Bundesfinanzhof hatte diese Verwaltungsregelung mit Urteilen vom 12.9.2001 für überholt erklärt. Der Gesetzgeber hat nunmehr mit dem Steueränderungsgesetz 2003 die ehemalige Verwaltungsregelung gesetzlich festgeschrieben. Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten, die jährlich anfallen, sind davon nicht betroffen. |
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