Zusammenfassende Meldung bei innergemeinschaftlicher Warenlieferung |
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Die Umstellung auf monatliche Meldungen erfolgt zum Zwecke der Bekämpfung des Steuerbetrugs. Durch die Umstellung erhält das Finanzamt schneller als bisher Informationen zu innergemeinschaftlichen Umsätzen. Ausnahme: Quartalsweise Abgabe gilt für Unternehmer, die innergemeinschaftliche Warenlieferungen und Lieferungen in geringer Höhe bewirken. Hier ist eine Grenze von 100.000 im Quartal übergangsweise vom 1.7.2010 bis zum 31.12.2011 festgelegt. Diese sinkt ab 2012 auf 50.000 . Auch hier gilt als Abgabefrist der 25. Tag nach Ablauf des jeweiligen Quartals. Die Berichtigung einer fehlerhaften oder unvollständigen Zusammenfassenden Meldung ist innerhalb eines Monats vorzunehmen. |
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. |