Viele Betriebe bezahlten in der Vergangenheit die Künstlersozialabgaben
- aus Unwissenheit und/oder weil sie sich von dem Begriff haben täuschen
lassen - nicht, obwohl sie dazu verpflichtet wären.
Abgabepflichtig sind i. d. R. Unternehmen unabhängig von ihrer
Rechtsform, die typischerweise als Verwerter künstlerischer oder
publizistischer Werke oder Leistungen tätig werden, wie z. B.
Verlage, Presseagenturen usw. Aufgrund einer sog. "Generalklausel"
kann jedoch jedes Unternehmen abgabepflichtig werden, wenn es nicht
nur gelegentlich (mehr als drei Veranstaltungen im Jahr) selbstständige
künstlerische oder publizistische Leistungen für Zwecke seines
Unternehmens in Anspruch nimmt und damit Einnahmen erzielen will. Nicht
abgabepflichtig sind Zahlungen an juristische Personen, also an eine GmbH.
Künstlersozialabgaben sind auf solche Zahlungen zu entrichten, die für
künstlerische oder publizistische Leistungen gegenüber selbstständigen
Künstlern oder Publizisten erbracht werden. Dazu gehören z. B.
Musiker, Schauspieler, Maler oder Bildhauer, aber auch selbstständig
kreativ Tätige im Bereich der Werbung und des Designs, wie z. B.
Webdesigner, Texter, Fotografen, Visagisten, Stylisten usw. Die Abgabensätze
betragen:
Jahr: |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
Abgabesatz in %: |
4,0 |
3,9 |
3,8 |
3,8 |
4,3 |
5,8 |
5,5 |
5,1 |
Jahr: |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
Abgabesatz in %: |
4,9 |
4,4 |
3,9 |
3,9 |
3,9 |
4,1 |
5,2 |
5,2 |
- Beispiel: Ein Unternehmer erteilt einer Agentur regelmäßig
den Auftrag zur Erstellung seiner Produktkataloge. Darin enthalten sind
folgende Kosten: Fotos und Bildbearbeitung 2.000 Euro, grafische
Gestaltung 3.000 Euro, Texten von Werbeslogans und Bilduntertiteln 1.000
Euro und Druckkosten 7.000 Euro. Die Druckkosten sowie die Umsatzsteuer
fallen nicht unter die Künstlersozialabgabe. Wird die Rechnung im
Jahr 2012 bezahlt, fallen (3,9 % von 6.000 Euro =) 234 Euro als Abgaben
an.
Anmerkung: Die Deutsche Rentenversicherung hat damit begonnen,
potenziell abgabepflichtige Unternehmen anzuschreiben und zur Meldung
ihrer Honorarzahlungen an selbstständige Künstler und
Publizisten aufzufordern. Solche Honorarzahlungen fallen zum Beispiel im
Rahmen von Werbemaßnahmen für ein bestimmtes Produkt oder für
das eigene Unternehmen an und treten nicht nur bei typischen Verwertern
wie Verlagen oder Galerien, sondern bei allen Unternehmen auf. Wer seinen
Verpflichtungen nicht nachkommt, dem drohen hohe Nachzahlungen und Bußgelder.
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