Die neue Steuer-Identifikationsnummer |
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Für eine Übergangszeit bitten die Finanzbehörden, neben der ID auch die alte Steuernummer anzugeben. Für wirtschaftlich tätige natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen kommt im Anschluss an die Vergabe der Steuer-ID die steuerliche Wirtschafts-ID. Einzelunternehmer und Freiberufler besitzen dann zwei Steuer-ID. Dafür soll dann die separate Umsatzsteuer-ID entfallen. Die Einführung der Steuer-ID eröffnet der Finanzverwaltung weitere Kontrollmöglichkeiten. So müssen seit dem 1.1.2005 ausgezahlte Renten durch die Rentenkasse an das Finanzamt gemeldet werden. Diese Meldung soll künftig über die bundeseinheitliche ID erfolgen. Bei einem Abgleich durch die Behörde kann es vorkommen, dass Rentenempfänger zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden. |
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