Änderungen bei der Direktversicherung ab 2005 beachten |
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Ob überhaupt und wie viel Steuer auf die spätere Rente und somit auch auf Leistungen aus der Direktversicherung beim Leistungsbezug anfällt, wird insbesondere davon abhängen, ob bzw. in welcher Höhe der Rentner weitere Einkünfte, z. B. aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen usw. bezieht. Bei der üblicherweise gerne in Anspruch genommenen einmaligen Kapitalauszahlung ist mit einer nicht unerheblichen Steuerlast zu rechnen. Übergangsregelung: Beiträge zu Direktversicherungen, die bis 31.12.2004 abgeschlossen wurden, können unter weiteren Voraussetzungen ab dem 1.1.2005 nur dann noch pauschal besteuert werden, wenn der Arbeitnehmer zuvor gegenüber dem Arbeitgeber auf die Steuerfreiheit für diese Beiträge verzichtet hat. Hier musste bis spätestens zum 30.6.2005 zwischen betroffenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine Festlegung erfolgen, ob die Beiträge weiterhin pauschal besteuert werden sollen, oder ob der Arbeitnehmer die neue Regelung der Steuerfreiheit der Beiträge und der damit verbundenen späteren regulären Versteuerung der Auszahlung in Anspruch nehmen will. |
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