Rentenversicherungspflicht eines selbstständigen Versicherungsvermittlers |
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Beziehen sich 5/6 der Betriebseinnahmen auf die Tätigkeit für einen Auftraggeber, so wird davon ausgegangen, dass die Tätigkeit des Versicherungsvermittlers im Wesentlichen für diesen Arbeitgeber ausgeübt wird und damit rentenversicherungspflichtig ist. Nur wenn ein Arbeitnehmer bei dem Versicherungsvermittler versicherungspflichtig beschäftigt ist, entfällt die Versicherungspflicht des Vermittlers. |
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