Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags (2) |
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Das Bundesarbeitsgericht hat nun mit seinem Urteil vom 20.2.2008 entschieden, dass dies auch für den Fall gilt, wenn die Vertragsparteien in einem Folgevertrag auf die Vereinbarung eines im Ausgangsvertrag enthaltenen Kündigungsrechts absehen. Die Änderung des Vertragsinhalts anlässlich einer Verlängerung ist jedoch zulässig, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Verlängerung einen Anspruch auf die Vertragsänderung hatte. |
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