Schadensersatz wegen unterbliebener Information über das Bestehen einer Unfallversicherung |
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Die Richter sahen in dieser unterbliebenen Unterrichtung seitens des Arbeitsgebers eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Aufklärungspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer. Versäumt der Arbeitnehmer aufgrund dieser unterbliebenen Unterrichtung die für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Versicherung einschlägigen Fristen, so hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. |
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