Erstattung von Fortbildungskosten bei Arbeitgeberkündigung |
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Wird einem Arbeitnehmer vorzeitig aus einem Grund gekündigt, auf den er keinen Einfluss hat, liegt es nicht an ihm, dass sich die Bildungsinvestition des Arbeitgebers nicht amortisiert. Eine Rückzahlung ist dem Arbeitnehmer dann nicht zumutbar. (BAG-Urt. v. 24.6.2004 6 AZR 320/03 u. 6 AZR 383/03) |
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