Beitragsbemessungsgrenzen 1996


Beitragsbemessungsgrenzen pro Monat in DM Ost West
Krankenversicherung 5.100 6.000
Pflegeversicherung 5.100 6.000
Renten-, Arbeitslosenversicherung 6.800 8.000
Geringfügigkeitsgrenze 500 590
 
Beitragsbemessungsgrenzen pro Jahr in DM Ost West
Krankenversicherung 61.200
72.000
Pflegeversicherung 61.200 72.000
Renten-, Arbeitslosenversicherung 81.600 96.000
 
Beitragssätze in % Ost/West
Krankenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
individuell nach Krankenkasse
Pflegeversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer (1)
1,0
1,7 (2)
Rentenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
19,2
Arbeitslosenversicherung
1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
6,5
 
1) Arbeitnehmer in Sachsen müssen 1,35 % des Beitrages zur Pflegeversicherung übernehmen, weil kein weiterer gesetzlicher Feiertag gestrichen wurde.
2) Ab 1.7.1996

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